Die Ausschreibung findet auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.2023 (VII-DS-08916) statt und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/2026 der Stadt Leipzig durch die Landesdirektion. Die Fördermittel werden zu den nachstehenden Bedingungen ausgeschrieben:
Förderkriterien
Inhaltliche Schwerpunkte und Förderkriterien ergeben sich unter anderem aus verschiedenen Aufträgen des Leipziger Stadtrates. Gefördert werden Projekte, die:
- Leipzig als Buchstadt innovativ für die Stadtöffentlichkeit sowie überregional erfahrbar machen und touristische Anreize schaffen,
- neue und nachhaltige Vernetzungsformate für die Leipziger Buch- und Verlagsszene entwickeln, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen,
- die Vielfalt der Kulturen / Sprachen der Stadtgesellschaft darstellen sowie interkulturelle / transkulturelle Begegnungen ermöglichen,
- das Thema Meinungsfreiheit / freies Wort adressieren sowie neue Möglichkeiten für Meinungsaustausch und Diskussionen öffnen,
- jüngere Zielgruppen erreichen beziehungsweise maßgeblich die kulturelle Bildung und Leseförderung unterstützen,
- teilhabeorientiert sind, Barrieren abbauen sowie öffentlich zugänglich sind,
- die Bedeutung von Frauen für die Buchstadt Leipzig thematisieren, etwa deren Rolle als Publizistinnen, Verlegerinnen, Buchhändlerinnen und andere.
- innovative Konzepte, Formate oder Modelle entwickeln, die die Buch- und Literaturszene Leipzigs im Sinne der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial), der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und der Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln,
- das gemeinschaftliche Marketing der Buchstadt Leipzig verbessern,
- technische Herausforderungen für die Szene thematisieren und modellhaft innovative Lösungen vorschlagen.
Weiterhin gelten folgende formale Kriterien. Gefördert werden prioritär Projekte, die:
- Kooperationen mehrerer Akteure und Institutionen, beispielsweise auch mit ansässigen Hochschulen und ihren (Forschungs-)Projekten, eingehen bzw. wissenschaftliche Erkenntnisse allgemein verständlich in die öffentliche Wahrnehmung rücken,
- über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungplan sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit verfügen,
- in Leipzig realisiert werden.
- Hinweis: Ausgeschlossen sind reine Programmförderungen oder reine Druckkostenzuschüsse einzelner Verlage.
Jury-Auswahl
Aus allen Einreichungen wählt eine Jury (unter anderem unter Beteiligung der Mitglieder des Fachausschusses Kultur der Stadt Leipzig, der Stadtverwaltung sowie externer Expert/-innen) anhand der oben genannten Kriterien die überzeugendsten Konzepte aus. Das Ergebnis wird den Bewerber/-innen voraussichtlich im August 2024 bekanntgegeben.
Förderzeitraum und Öffentlichkeitsarbeit
Der Förderzeitraum gilt vom 01.01. bis 31.12.2025. Im Falle einer Förderung wird das Projekt in einem Programmheft dargestellt. Dazu sind der Stadt die Projektbeschreibung nebst Informationen zum Veranstaltungszeitraum und -ort sowie ein kostenfrei nutzbares Foto zzgl. Rechteangabe zu übermitteln. Diese Abfrage wird im Herbst 2024 erfolgen.
Zuwendungsempfänger/-in
Zuwendungsempfänger/-innen im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragstellende wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger/-innen, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zuwendungsempfänger/-innen haben ihren Sitz in Leipzig und erfüllen Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen und schlagen Projekte im oben genannten Sinne vor.
Vorrangig vor privatwirtschaftlichen Antragsteller/-innen werden gemeinnützige Antragsteller/-innen berücksichtigt, wenn eingereichte Konzepte nach Jury-Auswahl zumindest als qualitativ gleichwertig beurteilt werden. Entsprechendes gilt für nichtinhabergeführte privatwirtschaftliche Antragsteller/-innen gegenüber inhabergeführten.
Aus Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgründen ausgeschlossen von der Bewerbung sind solche Verlage, die an der inhaltlichen Vorbereitung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2023 (VII-DS-08916) beteiligt waren.
Bei der Bezeichnung von Zuwendungsempfänger/-innen ist die gesetzliche Vertretung anzugeben, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Gesetzlich vertretende Organe werden durch natürliche Personen repräsentiert, da nur eine natürliche Person handlungsfähig sein kann. Insoweit ist bei der notwendigen Bezeichnung der Vertreter/-innen die namentliche Benennung gemeint und rechtlich notwendig.
Voraussetzungen / Art der Zuwendung
Die Vorhaben sind in Leipzig zu realisieren.
Die/der Antragsteller/-in hat sich um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist von Antragstellenden grundsätzlich in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn die/der Antragsteller/-in freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringt. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung und Festbetragsfinanzierung gewährt.
Rechtsgrundlagen / Verwendungsnachweis
Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien, die Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig als Download finden.
Die Förderung wird auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743 KB)(Zuwendungsrichtlinie - Beschluss der Ratsversammlung vom 18.5.2016 - VI-DS 01241 - NF-05) ausgereicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.
Der oder die Zuwendungsempfänger/-in ist im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best) insbesondere zu verpflichten, einen Verwendungsnachweis (gegebenenfalls vereinfacht) unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen sowie in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Dezernat Kultur, hinzuweisen.
Antrag stellen / Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2024 (Ausschlussfrist)
1. Rechtsverbindlich unterschriebene Anträge sind unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf Projektförderung / Dezernat Kultur (PDF 600 KB) nebst Kosten- und Finanzierungsplan unter dem Stichwort "Themenjahr 2025" bis zum 30. Juni 2024 per Post an die folgende Adresse senden:
Stadt Leipzig, Dezernat Kultur
Stichwort Projektförderung "Themenjahr 2025"
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
2. Zusätzlich sind die vollständigen Anträge in digitaler Version / als PDF an die folgende Adresse zu senden: karin.rolle@leipzig.de
Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist; später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des vollständigen Antrags per Post zu 1. Stadt Leipzig, Dezernat Kultur.
Rückfragen
Rückfragen bitte an Karin Rolle-Bechler (Referentin, Referat Strategische Kulturpolitik), per E-Mail: karin.rolle@leipzig.de